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  Zuletzt aktualisiert:
  18.06.2004
 
Datenbank - Asyl
- Zuwanderungsgesetz -
Pressemeldung vom 17.06.2004

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ai skeptisch gegenüber Zuwanderungs-Kompromiss
Kritik an Maßnahmen zur Terrorismus-Bekämpfung / Probleme von Flughafenverfahren und Abschiebungshaft nicht gelöst / amnesty international begrüßt Verbesserungen beim Schutz vor nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung

Berlin, 17. Juni 2004 - "Wenn das Gesetz am 9. Juli verabschiedet wird, erhält die Bundesrepublik endlich ein Gesetz, das internationalen Mindeststandards entspricht. Insgesamt wird das Gesetz aber die Regelungen für eine moderne Arbeitsmigration und eine nachhaltige Integration an den Rand drängen", bewertet die Flüchtlings-Expertin von amnesty international, Julia Duchrow, den Zuwanderungskompromiss.

ai kritisiert insbesondere die Regelung zur beschleunigten Ausweisung von Ausländern. Künftig reicht an Stelle von belegten Tatsachen bereits eine sogenannte "tatsachengestützte Gefahrenprognose" für eine Ausweisung aus. Außerdem soll Menschen, die zum Beispiel wegen drohender Folter nicht abgeschoben werden dürfen, die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden, wenn sie aus Sicht der Behörden "als Gefahr für die Allgemeinheit" angesehen werden.

ai bemängelt außerdem, dass die Regierung mit dem Zuwanderungsgesetz die Chance verpasst hat, rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Flughafenverfahren und der Abschiebungshaft zu lösen. "Anders als angekündigt, wird die Praxis der Kettenduldungen nur teilweise abgeschafft", so ai-Expertin Duchrow.

Als positiv bewertet ai die in dem Kompromiss vorgesehenen Verbesserungen für Flüchtlinge. In Zukunft können in Deutschland auch Menschen aus Staaten wie Somalia, in denen keine Staatsgewalt herrscht, Abschiebungsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten. Auch die Regelung zum Schutz vor geschlechtspezifischer Verfolgung wird zu einer deutlichen Verbesserung der Rechtslage führen, insbesondere für Frauen, die vor Genitalverstümmelung fliehen.

Aus Sicht von ai wird es nun darauf ankommen, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge seine Spruchpraxis tatsächlich verbessert und in Asylverfahren die Genfer Flüchtlingskonvention wohlwollend umsetzt.

[Das neue Zuwanderungsgesetz als pdf-file]
  mailto: asyl-ak@amnesty-regensburg.de
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