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18.06.2004
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Datenbank - Asyl
- Zuwanderungsgesetz -
Pressemeldung vom 17.06.2004
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ai skeptisch gegenüber Zuwanderungs-Kompromiss
Kritik an Maßnahmen zur Terrorismus-Bekämpfung /
Probleme von Flughafenverfahren und Abschiebungshaft nicht gelöst /
amnesty international begrüßt Verbesserungen beim Schutz
vor nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung
Berlin, 17. Juni 2004 - "Wenn das Gesetz am 9. Juli verabschiedet
wird, erhält die Bundesrepublik endlich ein Gesetz, das
internationalen Mindeststandards entspricht. Insgesamt wird das
Gesetz aber die Regelungen für eine moderne Arbeitsmigration und eine
nachhaltige Integration an den Rand drängen", bewertet die
Flüchtlings-Expertin von amnesty international, Julia Duchrow, den
Zuwanderungskompromiss.
ai kritisiert insbesondere die Regelung zur beschleunigten Ausweisung
von Ausländern. Künftig reicht an Stelle von belegten Tatsachen
bereits eine sogenannte "tatsachengestützte Gefahrenprognose" für
eine Ausweisung aus. Außerdem soll Menschen, die zum Beispiel wegen
drohender Folter nicht abgeschoben werden dürfen, die
Aufenthaltserlaubnis verweigert werden, wenn sie aus Sicht der
Behörden "als Gefahr für die Allgemeinheit" angesehen werden.
ai bemängelt außerdem, dass die Regierung mit dem Zuwanderungsgesetz
die Chance verpasst hat, rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem
Flughafenverfahren und der Abschiebungshaft zu lösen. "Anders als
angekündigt, wird die Praxis der Kettenduldungen nur teilweise
abgeschafft", so ai-Expertin Duchrow.
Als positiv bewertet ai die in dem Kompromiss vorgesehenen
Verbesserungen für Flüchtlinge. In Zukunft können in Deutschland auch
Menschen aus Staaten wie Somalia, in denen keine Staatsgewalt
herrscht, Abschiebungsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention
erhalten. Auch die Regelung zum Schutz vor geschlechtspezifischer
Verfolgung wird zu einer deutlichen Verbesserung der Rechtslage
führen, insbesondere für Frauen, die vor Genitalverstümmelung
fliehen.
Aus Sicht von ai wird es nun darauf ankommen, dass das Bundesamt für
die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge seine Spruchpraxis
tatsächlich verbessert und in Asylverfahren die Genfer
Flüchtlingskonvention wohlwollend umsetzt.
[Das neue Zuwanderungsgesetz als pdf-file]
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