Asyl-Arbeiskreis
Startseite
Wir über uns
Datenbank
Information für Asylbewerber
Deutsch
English
Français
Türkçe
Serbisch
Chinesisch
Spanisch
Russisch
Arabisch
Links

Allgemein
ai - Regensburg
ai - Oberpfalz
ai - Deutschland



  Zuletzt aktualisiert:
  05.12.2007
 
Datenbank - Asyl
- Zu Gast bei Freunden - als Asylbewerber in Deutschland
Pressebericht in der Zeitschrift "Lautschrift"

StartseiteInhaltsverzeichnisImpressum Kontakt
Datenbank-Asyl

[Zurück zur vorherigen Seite}
Nur wenige Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl beantragen, erhalten auch eine Aufenthaltserlaubnis. Für viele von den Übrigen ist jedoch weder eine freiwillige noch eine erzwungene Rückkehr ins Heimatland möglich. Hindernisse sind zum Beispiel fehlende Flugverbindungen, Pass- und Staatenlosigkeit, Reiseuntauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen und eine adäquate medizinische Versorgung die im Heimatland nicht sichergestellt ist. In solchen Fällen erhält der Asylbewerber nur eine Duldung. In Deutschland leben aktuell rund 160 000 geduldete Ausländer, in Regensburg sind es etwa 200.

Ein Betroff ener ist A., ein Palästinenser aus Syrien. Er ist mittlerweile – wie 65 000 weitere geduldete Flüchtlinge – seit mehr als acht Jahren in Deutschland. Angekommen ist er im Mai 1999, nach einer fünfmonatigen Reise im LKW von Damaskus über den Libanon und die Türkei nach Deutschland. In NRW stellte er schließlich einen Asylantrag – welcher nach einem Jahr abgelehnt wurde. Eine Rückkehr nach Syrien ist für A. seither unmöglich, weil er wie die meisten Palästinenser keinen Pass besitzt. Die syrische Botschaft ist auch nicht bereit, ihm Passersatzpapiere auszustellen, obwohl er sich bereits mehrmals in Berlin persönlich darum bemüht hat. Die deutschen Behörden gehen dennoch davon aus, dass eine Passausstellung möglich ist. Deshalb wird seine Passlosigkeit als selbstverschuldet angesehen und A. erhält daher auch keine Aufenthaltserlaubnis. Dies führt zu der paradoxen Situation, dass A. einerseits in Deutschland nur geduldet wird und damit grundsätzlich jederzeit zur Ausreise verpfl ichtet ist, andererseits aufgrund des fehlenden Passes aber nicht ausreisen kann.

Sein Aufenthalt in Deutschland wird also auf jeden Fall noch andauern. Seit nunmehr acht Jahren führt er ein Leben mit zahlreichen Einschränkungen und Entbehrungen. Als Geduldeter ist er verpfl ichtet in einer Sammelunterkunft zu wohnen, eine eigene Wohnung darf er sich nicht suchen. Dort teilte er sich die letzten acht Jahre mit drei anderen Flüchtlingen ein 20 qm-Zimmer. Das Wohnheim in der Straubingerstraße ist wegen der schlechten Bausubstanz, der heruntergekommenen sanitären Anlagen und der billigst ausgestatteten Zimmer allenfalls als kurzfristiges Auff anglager geeignet. Dafür muss er 192€ seines monatlichen Einkommens bezahlen, ein Preis der in keiner Relation zu den miserablen Wohnbedingungen steht. In dieser Hinsicht wurden die Missstände seitens der Behörden erkannt, so dass im Oktober die letzten Asylbewerber in eine neue Unterkunft in der Plattlingerstraße umgezogen sind. Obwohl sich die Wohnbedingungen hierdurch verbessert haben, leben trotzdem noch bis zu drei Personen in einem Zimmer.

Besuche seiner Geschwister in NRW werden dadurch erschwert, dass er sich für jedes kurzfristige Verlassen des Freistaates Bayern eine Genehmigung bei den Behörden einholen muss. Deutschland darf er nicht verlassen, seine Kinder in Syrien hat er zuletzt 1999 im Alter von zwei und fünf Jahren gesehen. Eine Arbeitserlaubnis hat A. erst nach einigen Jahren erhalten. Seitdem nimmt er verschiedenste Stellen an, die ihm das Hafenarbeitsamt vermittelt. Ansonsten bleiben nur Sozialleistungen von 40€ in bar, der Rest wird in Form von Sachleistungen, wie z.B. Kleidung und Lebensmittel, zugeteilt.

Eine langfristige Perspektive würde er erst mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bekommen, womit selbstständiges Wohnen und Reisen möglich wären. Dies ist jedoch trotz der kürzlich im Bundesrat abgesegneten Bleiberechtsregelung, die gerade darauf ausgelegt ist, die Aufenthaltsfrage langjährig Geduldeter zu lösen, wegen seines fehlenden Passes nicht in Sicht. A. sitzt also sprichwörtlich zwischen den Stühlen.
Er ist damit einer von 65 000 langjährig geduldeten Ausländern in Deutschland, denen die Chance auf Integration verwehrt wird.

Beitrag von Anna Gilsbach, Judith Hackmack, David Schreiber und Cornelius Lätzsch. Die Autoren sind Mitglieder des Asyl-Arbeitskreises von amnesty international in Regensburg
  mailto: asyl-ak@amnesty-regensburg.de
e-mail
[Zurück zum Seitenanfang] [Zurück zur vorherigen Seite}

So erreichen Sie uns:
amnesty international, Asyl-Arbeitskreis
Malergasse 15, 93047 Regensburg (nur Postadresse!)
Sprecherin: Raphaela Natter
Stellv. Sprecherin: Vreni Rohrmeier
Telefon: 01 76 / 96 08 72 20
e-mail: asyl-ak@amnesty-regensburg.de

Wenn Sie uns finanziell unterstützen wollen:
Kto.Nr. 80 90 100, BfS Köln, BLZ 370 205 00
(Bitte Verwendungszweck "Bezirk 3840" angeben)
[Spendenformular]   [Formular Mitgliedschaft]