Zuletzt aktualisiert:
29.01.2006
|
|
Datenbank - Asyl
BAMF mutet erstmals Rückkehr nach Tschetschenien zu
Pressemeldung vom 20.01.2006
|
[Zurück zur vorherigen Seite}
BAMF mutet erstmals Rückkehr nach Tschetschenien zu
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat Abschiebung eines Tschetschenen verfügt
/ Erkenntnisse zur Menschenrechtslage ignoriert / Zusagen nicht eingehalten / Bundesbehörden
konterkarieren politische Vorgaben der Bundeskanzlerin
Berlin, 20. Januar 2006 – Ein tschetschenischer Flüchtling ist in dieser Woche abgeschoben worden –
entgegen der Einschätzungen und Berichte relevanter staatlicher und nichtstaatlicher Stellen, die auf die
Gefahrenlage für Tschetschenen in ihrer Heimat verweisen. Das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) verfügte die Abschiebung des jungen Mannes nach Moskau, trotz einer
gegenteiligen Zusicherung an amnesty international (ai). Der Flüchtling besitzt keinen gültigen Pass.
Einen neuen Inlandspass kann er nur in Tschetschenien beantragen. Er befindet sich damit in der
konkreten Gefahr, verhaftet und misshandelt zu werden sowie zu "verschwinden".
Das BAMF hält eine Rückkehr des Flüchtlings nach Tschetschenien jedoch für zumutbar. Damit weicht
es von dem bisherigen Konsens ab, demzufolge die Kaukaususrepublik für Tschetschenen grundsätzlich
kein dauerhaft sicherer Aufenthaltsort sein kann. "ai erhält regelmäßig Berichte über Verhaftungen,
Folter und Misshandlungen sowie ‚Verschwindenlassen’, von denen die Zivilbevölkerung willkürlich
betroffen ist", sagte die ai-Europaexpertin Imke Dierßen. Andere Menschenrechtsorganisationen, der
UNHCR und das Auswärtige Amt berichten Vergleichbares. Das Bundesamt ignoriert somit vorsätzlich
alle vorliegenden Erkenntnisse über die Lage in Tschetschenien." Bislang haben sowohl das Bundesamt
als auch die Gerichte eine Rückkehr nach Tschetschenien ausgeschlossen. "Die Argumentation des
Bundesamtes ist abenteuerlich", sagte Dierßen. "Ganz offenbar mangelt es hier an politischem Willen,
tschetschenischen Flüchtlingen in Deutschland Schutz zu gewähren."
Vergangene Woche hatte ai gegen die bevorstehende Abschiebung beim BAMF interveniert. Daraufhin
sagte die Behörde zu, die zuständige Ausländerbehörde aufzufordern, die Abschiebung vorübergehend
auszusetzen und das Asylgesuch des jungen Tschetschenen erneut sorgfältig zu prüfen. Das BAMF hat
sich an diese Zusage nicht gehalten und ai darüber auch nicht informiert.
Bei ihrem Staatsbesuch in Russland hatte Bundeskanzlerin Merkel kürzlich die Menschenrechtslage in
Tschetschenien kritisiert und war mit russischen Menschenrechtsaktivisten zusammengetroffen. "Um so
unverständlicher ist es, dass deutsche Innenbehörden sich weigern anzuerkennen, dass eine Rückkehr
nach Tschetschenien eine Gefahr für Leib und Leben bedeutet", sagte Dierßen. "Die übergroße Mehrheit
tschetschenischer Flüchtlinge bedarf internationalen Schutzes. Die Innenpolitik muss hier mit der
Außenpolitik Hand in Hand gehen."
|
|

e-mail
|
|
So erreichen Sie uns:
amnesty international, Asyl-Arbeitskreis
Malergasse 15, 93047 Regensburg (nur Postadresse!)
Telefon: 0 94 03 / 95 44 48 (B. Henß)
Sprecherin: Raphaela Natter
Stellv. Sprecherin: Vreni Rohrmeier
Telefon: 01 76 / 96 08 72 20
e-mail: asyl-ak@amnesty-regensburg.de
Wenn Sie uns finanziell unterstützen wollen:
Kto.Nr. 80 90 100, BfS Köln, BLZ 370 205 00
(Bitte Verwendungszweck "Bezirk 3840" angeben)
[Spendenformular]
[Formular Mitgliedschaft]
|
|