Zuletzt aktualisiert:
14.01.2006
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Datenbank - Asyl
- In schlechter Gesellschaft -
ai-Journal Januar 2007
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In Polen können Flüchtlinge kaum auf die Leistungen zurückgreifen, die ihnen
rechtlich zustehen. Durch die Mitgliedschaft in der Europäischen Union hat
sich die Situation für Asylsuchende noch verschärft.
Von Maciej Fagasinski.
Seitdem Polen als demokratischer Staat die Kerngedanken der Menschenrechte
anerkannt hat, können Menschen dort Schutz vor Verfolgung und
Menschenrechtsverletzungen suchen. Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde
ratifiziert, und in der polnischen Verfassung ist festgelegt, dass »Ausländern, die in der
Republik Polen Schutz vor Verfolgung suchen, Flüchtlingsrechte garantiert werden.«
Doch inzwischen hat der Beitritt zur Europäischen Union das Asylrecht und die
Situation von Flüchtlingen in Polen stark verändert.
Flüchtlinge haben zwei unterschiedliche Möglichkeiten, in Polen Schutz zu suchen: Der
Status als Flüchtling wird zuerkannt, wenn der Asylsuchende die Bedingungen der
Genfer Flüchtlingskonvention erfüllt. Zum anderen kann ein so genannter »subsidiärer
Schutz« beantragt werden. Diese Form des tolerierten Aufenthalts greift, wenn so
genannte Abschiebehindernisse auf Grundlage der Europäischen
Menschenrechtskonvention bestehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die
Ausweisung in einen Staat erfolgen würde, der das Recht auf Leben, Freiheit und
persönliche Sicherheit verletzt, oder wenn einer Person Folter oder andere
erniedrigende Behandlung drohen könnte. Auch Zwangsarbeit oder die Verwehrung
des Rechts auf einen fairen Prozess fallen unter diese Bestimmung.
Der Flüchtlingsstatus kann beantragt werden, sobald polnisches Staatsgebiet betreten
wird. Der Grenzbeamte verweist an den »Leiter des Büros für Rückführung und
Ausländer«, der für die Beratungen des Flüchtlings und die Ermittlung seines Status
zuständig ist. Der Asylsuchende darf nur dann in eine bewachte Einrichtung gebracht
werden, wenn er unbefugt polnisches Gebiet betritt, wenn er beispielsweise kein Visum
hat oder anfallende Gebühren im Zusammenhang mit seinem Aufenthaltsrecht nicht
bezahlen kann. In der Praxis wird allerdings jeder Asylsuchende sofort in ein solches
bewachtes Flüchtlingslager überführt. Die ersten beiden Instanzen können in der
Realität nicht in Anspruch genommen werden. Das gesamte Verfahren sollte nicht
länger als ein Jahr dauern. Während dieser Zeit hat der Asylsuchende das Recht auf
soziale und medizinische Betreuung und auf einen kostenlosen Polnischkurs.
Die Flüchtlinge sind dazu verpflichtet, während des gesamten Prozesses in Polen zu
bleiben und alle Beweise zu erbringen, die dem Asylverfahren dienlich sind.
Wenn weder der Flüchtlingsstatus noch der subsidiäre Schutz eingeräumt werden
können, hat der Flüchtling die Möglichkeit, den Flüchtlingsausschuss als zweite Instanz
einzuschalten. Außerdem kann er nach einem negativen Bescheid des
Flüchtlingsausschusses eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht einlegen, das dann
die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung überprüft.
Integrationsprogramme sollten eigentlich sowohl anerkannten Flüchtlingen als auch
denen, die zunächst nur unter dem subsidiären Schutz stehen, zuteil werden. Beide
Gruppen haben das Recht auf soziale Sicherheit und medizinische Versorgung und
sollten Zugang zu Arbeitsmarkt und Schulbildung haben. In der Praxis haben aber nur
anerkannte Flüchtlinge die Möglichkeit, an Integrationsprogrammen teilzunehmen.
Das muss sich ändern, denn die Asylsuchenden, deren Aufenthalt auf Grundlage der
europäischen Menschenrechtskonvention toleriert wird, haben kaum eine Chance auf
gesellschaftliche Integration.
Seit dem EU-Beitritt hat der Druck auf Polen stark zugenommen: Zum einen ist Polen
das Land mit der längsten EU-Außengrenze. Dadurch finden vergleichsweise viele
Grenzübertritte statt. Zum anderen hat die EU-Zuständigkeitsregelung für die
Asylprüfung, das Dublin II Abkommen, in dem festlegt ist, welche Staaten zur
Durchführung von bestimmten Asylverfahren verpflichtet sind, auf Polen einen großen
Einfluss. Seit Inkrafttreten des Abkommens im März 2003 sind die polnischen
Behörden für eine große Anzahl von Flüchtlingen zuständig, die über Tschechien nach
Polen gelangten. Diese Menschen möchten eigentlich nach Deutschland oder
Österreich, doch das Abkommen macht es ihnen unmöglich, ihren Antrag für das Land
einzureichen, in dem sie leben wollen. Häufig hinterlegen sie ihren Antrag in Polen und
verschwinden noch während des laufenden Verfahrens. Sie überqueren die Grenzen
und bleiben illegal in Westeuropa. Auch nach Rückführungen versuchen diese
Flüchtlinge oft, Polen wieder zu verlassen. Im Ergebnis bedeutet das, dass den
Flüchtlingen kein Schutz gewährt werden kann.
Auch wenn diese Rahmenbedingungen nicht verändert werden können, müssen die
Gesetze dringend verbessert werden. Die europäischen Bestimmungen haben die
aktuelle Situation in Polen schwieriger gemacht. Gemeinsam mit den anderen EUMitgliedsstaaten
muss unbedingt ein neues Asylsystem erarbeitet werden, in dem die
Verantwortung gerecht geteilt wird.
Das Recht auf ein faires Verfahren
An den Grenzen zur Europäischen Union spielen sich menschliche Katastrophen ab. Bei
der Überfahrt über das Mittelmeer verlieren Menschen ihr Leben, und auch an den
Grenzen im Osten werden Schutzbedürftige abgewiesen. Wenn sie in ihre
Herkunftsländer abgeschoben werden, drohen ihnen dort neue
Menschenrechtsverletzungen. Die EU reagiert auf diese Entwicklung mit einer
Verstärkung der Grenzkontrollen. Die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und
Transitländern wird meistens dazu genutzt, die Verantwortung auf diese Länder
abzuwälzen. Neue Rückübernahmeabkommen werden abgeschlossen, und die
routinemäßige Zusammenarbeit mit Europol und der Grenzschutzbehörde FRONTEX
wird vereinbart. Die EU versucht dabei, ihre völkerrechtliche Verpflichtung, den
Schutzsuchenden einen Zugang zu einem fairen Asylverfahren zu gewährleisten, das
auch einen gerichtlichen Rechtsschutz enthält, zu umgehen.
Wenn Menschenrechtsverletzungen drohen, müssen die Mitgliedsstaaten der EU
sicherstellen, dass es nicht zu Kettenabschiebungen bis zurück in das Herkunftsland
eines Schutzsuchenden kommen darf.
Der Autor ist EU-Beauftragter der polnischen ai-Sektion.
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