Zuletzt aktualisiert:
02.12..2005
|
|
Datenbank - Asyl
Die Menschenrechtssituation in den Herkunftsländern:
Ablehnungen und Widerrufe sind nicht gerechtfertigt
|
[Zurück zur vorherigen Seite}
Berlin, 27.09.2005
- Die Anerkennungsquote in Deutschland spiegelt nicht im mindesten die schwierige
Menschenrechtssituation in den Herkunftsländern wieder:
2004 und 2005 flohen Menschen vor allem aus Ländern wie der Türkei, der Russischen Föderation, Irak und Afghanistan,
in denen Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind.
Dennoch erkannte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahre 2004 nur 3,3 Prozent als schutzbedürftig an.
Das sind in absoluten Zahlen 2.067 Personen.
Im ersten Halbjahr 2005 stieg die Kurve zwar an;
das lag aber nur an einer Verbesserung der Anerkennungsmöglichkeit auch für Familienangehörige
im Rahmen des neuen Zuwanderungsgesetzes. Die Quote der Anerkennungen selbst sank weiter auf 2,1 Prozent.
Neben der skandalös schlechten Anerkennungsquote beunruhigt ebenfalls die Praxis der Widerrufsverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. 2004 wurden 17.000 Widerrufsverfahren zuungunsten der Flüchtlinge abgeschlossen und der Status als Flüchtling widerrufen. Auch hier setzt sich die Tendenz im Jahre 2005 fort. Das betrifft vornehmlich Flüchtlinge aus dem Irak, der Türkei und Serbien und Montenegro (hier besonders dem Kosovo).
Auf Grund der zum Teil desolaten Menschenrechtssituation in den Herkunftsländern fordert amnesty international
eine Abkehr von der restriktiven und verkürzten Prüfung des Vorbringens der Asylbewerber die Aufgabe der völkerrechtswidrigen Widerrufspraxis des Bundesamtes einen Abschiebungsstopp in Länder, in denen aufgrund einer katastrophalen Sicherheits- und Menschenrechtssituation die abgeschobenen Personen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Menschenrechtsverletzungen bedroht sind eine Bleiberechtslösung für Menschen, die voraussichtlich dauerhaft keinen Schutz in ihren Herkunftsländern finden werden.
[Zurück zum Seitenanfang]
[Zurück zur vorherigen Seite}
BEISPIEL AFGHANISTAN
amnesty international fordert:
Keine Abschiebungen nach Afghanistan
eine Bleiberechtslösung für in Deutschland lebende Flüchtlinge aus Afghanistan
Nach Erkenntnissen von amnesty international hat sich die Sicherheits- und Menschenrechtslage in Afghanistan über das gesamte letzte Jahr nicht verbessert, in mancher Hinsicht sogar verschlechtert.
Die Sicherheit der nach Afghanistan zurückkehrenden Flüchtlinge ist nach unseren Informationen nicht gewährleistet. Diese Einschätzung von amnesty international wird durch die Ergebnisse zweier Delegationsreisen von Rechtsanwälten und -anwältinnen und einer Verwaltungsrichterin bzw. von Abgeordneten aus Hamburg im April und im Mai 2005 bestätigt. Insbesondere seit Frühjahr 2005 verzeichnen nationale und internationale NGOs einen deutlichen Anstieg von gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Toten und Verletzten, von Entführungen und politischen Morden.
Verantwortlich für die Verschärfung der Sicherheitslage war sicher auch der Wahlkampf im Vorfeld der am 18. September erfolgten Parlamentswahlen. Es ist nach unseren Erkenntnissen jedoch nicht absehbar, dass sich die Lage nach der Wahl nachhaltig stabilisieren wird, denn viele der Anschläge und anderen Gewalttaten der vergangenen Monate standen nicht in Zusammenhang mit den Wahlen. Es liegen zudem zahlreiche Berichte vor, dass die Taliban vor allem im Süden und Südosten des Landes wieder erstarken, deren Ziel nicht nur in einer Sabotage der Wahlen lag. Sie wollen vielmehr den gesamten Wiederaufbauprozess unter Karzais Führung verhindern.
Verschiedene Hilfsorganisationen erwägen aufgrund der katastrophalen Sicherheitslage mittlerweile den Abzug ihrer Mitarbeiter oder eine Einschränkung ihres Tätigkeitsfelds. Die Kämpfe zwischen regionalen Warlords und den verschiedenen politischen und ethnischen Fraktionen in weiten Teilen des Landes dauern an und eine Entwaffnung der Milizen erfolgt sehr langsam. Nach wie vor herrscht eine Atmosphäre der Rechtlosigkeit des Einzelnen bei gleichzeitiger Straflosigkeit der Menschenrechtsverletzer. Auch in dem neu gewählten Parlament werden regionale Kommandeure vertreten sein, die sich zahlreicher Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben, aber nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist bisher nicht gelungen, ein funktionierendes Justiz- und Polizeisystem aufzubauen. Unter diesen Umständen müssen vor allem ethnische und religiöse Minderheiten weiterhin mit Verfolgung, Repression und Binnenvertreibung rechnen. Besonders besorgniserregend bleibt die Situation von Frauen und Mädchen, die unter der prekären Sicherheitslage leiden und in erschreckendem Maße Opfer von Diskriminierung, Bedrohung und Gewalttaten werden.
Auch eine Rückkehr in die Hauptstadt Kabul hält amnesty international nicht für vertretbar. Die vom Bürgerkrieg immer noch schwer zerstörte Stadt ist in den letzten Jahren explosionsartig von 1,5 Mio. auf über 4 Mio. Einwohner gewachsen und mit der Aufnahme der vor allem aus Pakistan und Iran zurückkehrenden Flüchtlinge völlig überfordert. Es gibt fast keinen Wohnraum, immer mehr Menschen errichten am Stadtrand illegale Slumhütten, die Arbeitslosigkeit ist sehr hoch und eine medizinische Grundversorgung kann nicht gewährleistet werden. Die Sicherheitslage in Kabul hat sich vor diesem Hintergrund verschlechtert, Raubüberfälle und Schießereien nehmen zu. Auch der UN-Generalsekretär Kofi Annan äußerte sich in den letzten Monaten sehr besorgt über die zunehmende Gewalt gegen afghanische Zivilisten.
[Zurück zum Seitenanfang]
BEISPIEL IRAK
amnesty international fordert:
kein Widerruf des Flüchtlingsstatus von Irakern
eine Bleiberechtslösung für in Deutschland lebende Flüchtlinge aus dem Irak
amnesty international ist entgegen der gegenwärtigen Verwaltungspraxis unverändert der Auffassung, dass keine Widerrufsverfahren gegen in der Bundesrepublik lebende irakische Flüchtlinge eingeleitet werden sollten. Nach den Erkenntnissen von amnesty international sind die Voraussetzungen für die Einleitung von Widerrufsverfahren im Irak nach wie vor nicht gegeben, da sich die Lage im Irak nicht dauerhaft und stabil geändert hat und die irakischen staatlichen Institutionen der Zivilbevölkerung und gefährdeten Personengruppen keinen wirksamen Schutz bieten können.
Die häufig geäußerte Hoffnung, dass sich mit der Durchführung von Wahlen Ende Januar 2005, der Bildung einer irakischen Übergangsregierung und dem Verfassungsprozess die Sicherheitslage im Land verbessern würde, hat sich leider nicht erfüllt. Im Gegenteil: die alltägliche Gewalt ist in den vergangenen Wochen und Monaten weiter angestiegen.
Allein in den drei Wochen nach der Vereidigung des irakischen Kabinetts sind 550 Menschen getötet worden, darunter zahlreiche Zivilisten. Die Zahl der Verletzten liegt um ein Vielfaches höher.
Ende April musste der US-General Richard Myers einräumen, dass täglich 50 bis 60 gewaltsame Angriffe im Irak zu verzeichnen sind.
·Mitte September wurden an einem Tag allein in Bagdad mehr als 160 irakische Zivilisten und Polizisten sowie US Soldaten in einer Welle von Bombenanschlägen und Feuergefechten getötet.
Von einer Verbesserung oder Stabilisierung der Sicherheitslage im Irak kann seit dem Sturz der Baath-Regierung unter Saddam Hussein vor zwei Jahren daher nicht die Rede sein.
Darüber hinaus kommt es im Zuge von Kampfhandlungen zwischen den US-geführten Truppen und der irakischen Armee einerseits und den bewaffneten Gruppen andererseits immer wieder zu neuen Fluchtbewegungen der irakischen Zivilbevölkerung. So haben die andauernden Kämpfe in und um die Stadt Falludschah im Zeitraum von November 2004 bis Januar 2005 Schätzungen zufolge zur Vertreibung von 200.000 Bewohnern der Stadt geführt. Die jüngste Militäroperation vom September gegen die bewaffneten Gruppen allein in der Stadt Tal Afar im Nordirak hatte die Flucht von 20.-25.000 Personen zur Folge. Nach Angaben von UNHCR vom April 2005 wird die Zahl der Binnenflüchtlinge im Irak auf 1.2 Mio. beziffert.
Die humanitäre Situation und die Lebensbedingungen der irakischen Bevölkerung haben sich zwei Jahre nach dem Sturz der Regierung unter Saddam Hussein nicht spürbar verbessert. Einer aktuellen Studie, die gemeinsam vom UNDP und dem irakischen Planungsministerium Mitte Mai veröffentlicht wurde, sind alarmierende Fakten zu entnehmen: 57% der ländlichen Bevölkerung hat keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser, die Elektrizitätsversorgung ist für rund 80% der Bevölkerung unregelmäßig, fast 25% der Kinder bis fünf Jahren leiden unter Mangelernährung.
Vor dem Hintergrund dieser Fakten und der sich auf einem hohen Niveau unverändert schlecht darstellenden Sicherheitslage im gesamten Land fordert amnesty international erneut, irakischen Flüchtlingen einen sicheren Aufenthaltsstatus zu erteilen. Wir kritisieren aufs Schärfste die Einleitung von Widerrufsverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, da sich aus der seit mehr als zwei Jahren andauernden desolaten Sicherheitslage im Irak ergibt, dass die Voraussetzungen für die Beendigung der Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllt sind.
[Zurück zum Seitenanfang]
BEISPIEL TÜRKEI
amnesty international fordert:
im Asylverfahren: einzelfallbezogene Überprüfung der Menschenrechtssituation in der Türkei
kein pauschaler Widerruf des Flüchtlingstatus
keine Auslieferung von gefährdeten Personen in die Türkei
amnesty international sieht mit Sorge, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, mehrere deutsche Gerichte sowie jüngst Bundesinnenminister Schily die Reformen in der Türkei zum Anlass nehmen, um die Menschenrechtssituation in der Türkei pauschal als unproblematisch darzustellen. Entsprechend werden Asylanträge abgelehnt, der Asylstatus widerrufen und Auslieferungsgesuche der Türkei positiv beschieden. Dabei ist in der Türkei trotz begrüßenswerter Reformen fortgesetzt ein Muster von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen festzustellen. Dass die rechtlichen Reformen bisher nur höchst unzureichend in die Praxis umgesetzt worden sind, zeigen die exzessive Gewalt gegenüber Demonstranten, Sanktionen gegen Menschenrechtsorganisationen, Gewalt gegen Frauen sowie die vielen Folter- und Misshandlungsfälle durch Sicherheitskräfte und deren mangelhafte juristische Ahndung.
Folter und Misshandlungen sind trotz rechtlicher Verbesserungen noch immer weit verbreitet. Grund ist, dass die Vorschriften in der Praxis vielfach nicht eingehalten werden; beispielsweise werden Besuche von Anwälten verhindert und medizinische Untersuchungen von Festgenommenen in Anwesenheit der Sicherheitskräfte durchgeführt. Zudem werden die Vorschriften umgangen, indem Festnahmen nicht registriert werden oder indem vorrangig Foltermethoden angewendet werden, die keine längerfristig nachweisbaren physischen Spuren hinterlassen: Schläge, Abspritzen mit kaltem Wasser unter Hochdruck, sexuelle Misshandlungen und Demütigungen, Drohungen mit Tod oder Vergewaltigung, Zwang zum langen Verharren in schmerzhaften Körperpositionen sowie Schlaf- und Nahrungsentzug. Auch die Zahl der Strafverfahren und Verurteilungen von Folterern sind im Verhältnis zu den Tatvorwürfen noch immer verschwindend gering. Mit der am 1.6.2005 in Kraft getretenen neuen Strafprozessordnung wurden zudem einige zuvor eingeführte Verbesserungen des Schutzes von Festgenommenen rückgängig gemacht.
Bei weniger bekannten politisch aktiven Flüchtlingen aus der Türkei geht das BAMF davon aus, dass sie im Falle einer Abschiebung nicht mehr von der Polizei verhört, sondern direkt dem Richter vorgeführt werden, wenn ein Haftbefehl vorliegt. Hierfür gibt es jedoch keinerlei Garantie. Abgeschobene werden in der Regel zunächst von der Polizei in Empfang genommen und können natürlich dort verhört und misshandelt werden. Im Falle von Personen, die von den türkischen Behörden verdächtigt werden, Mitglieder militanter politischer Organisationen zu sein, geht amnesty international sogar von einer erheblichen Foltergefahr aus, vor allem wenn bei ihnen Kenntnisse über Organisationsstrukturen im Ausland oder in der Türkei vermutet werden. PKK-Abtrünnige sind zudem bei einer Abschiebung doppelt bedroht, durch staatliche Gewalt wie durch Racheakte der PKK.
Unfaire Gerichtsverfahren, insbesondere die Verwendung von unter Folter erpressten Aussagen oder Geständnissen, sind nach Aussagen von RechtsanwältInnen in der Türkei nach wie vor weit verbreitet. Das Bundesamt und einige Gerichte übernehmen dennoch vielfach unkritisch die Erkenntnisse türkischer Strafgerichte als Grundlage ihrer Entscheidung – auch Entscheidungen der berüchtigten und inzwischen abgeschafften Staatssicherheitsgerichte. Dies hat zur Folge, dass Flüchtlinge abgeschoben werden, obwohl ihnen in der Türkei langjährige Haftstrafen aufgrund von unfairen Verfahren drohen. Sie erhalten außerdem in Deutschland keine Asylberechtigung und keinen Abschiebungsschutz, weil das Bundesamt oder die Verwaltungsgerichte sie auf Grundlage zweifelhafter türkischer Gerichtsverfahren als „Terroristen“ einstufen.
Das neue Strafgesetzbuch, das als Beweis für die Reformfähigkeit der Türkei herangezogen wird, birgt die Möglichkeit, das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken und Personen als gewaltlose politische Gefangene zu inhaftieren. Strafrechtsartikel, die in der Vergangenheit der Verfolgung von Meinungsäußerungen dienten, wurden in inhaltlich identischer Form in das neue Strafgesetzbuch übernommen. Darüber hinaus wurden neue restriktive Artikel aufgenommen, wie z.B. Art. 305 tStGB, nach dem Handlungen gegen die grundlegenden nationalen Interessen der Türkei mit drei bis zehn Jahren Haft bestraft werden können. In der Begründung für diesen Artikel wurden als Beispiele für eine mögliche Tatbestandserfüllung die Forderung nach einem Abzug der türkischen Truppen aus Zypern oder die Verbreitung der These vom Völkermord an den Armeniern angeführt. In Bezug auf exilpolitische Tätigkeiten ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass auch nach dem dem neuen Art. 301 tStGB die „Beleidigung des Türkentums“ mit einem um ein Drittel erhöhten Strafmaß belegt ist, wenn sie von einem türkischen Staatsangehörigen im Ausland begangen wird.
Während sich die Situation in den kurdischen Gebieten nach der praktischen Einstellung der bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen PKK und türkischen Sicherheitskräften seit ca. 2000 deutlich entspannt hatte, hat der Konflikt seit der Aufkündigung der von der PKK einseitig erklärten Waffenruhe im Frühsommer 2004 erneut an Schärfe gewonnen. Im Zuge dieser Eskalation ist auch ein erneuter Anstieg von Übergriffen staatlicher Kräfte auf kurdische Dorfbewohner zu verzeichnen.
Auch Flüchtlingen, bei denen Folterfolgen durch Gutachten bestätigt sind, wird selten Abschiebungsschutz gewährt. Der Behauptung, es gäbe ausreichende Behandlungsmöglichkeiten für Folteropfer in der Türkei, ist die Aussage türkischer Fachleute entgegenzustellen, dass die wenigen spezialisierten Einrichtungen völlig überlastet sind und viele Betroffene mangels finanzieller Möglichkeiten in der Praxis keinen Zugang zu Behandlungsmöglichkeiten haben.
[Zurück zum Seitenanfang]
BEISPIEL TSCHETSCHENIEN
amnesty international fordert:
im Asylverfahren: keine Annahme einer inländischen Fluchtalternative für Verfolgte aus Tschetschenien
wohlwollende Berücksichtigung des Vorbringens der Asylbewerber/innen im Asylverfahren
keine Abschiebung von Tschetschenen und Tschetscheninnen
Auch in den letzten Monaten hat sich die Lage für tschetschenische Flüchtlinge in Russland nicht verbessert. Für manche Personengruppen hat sich die Situation in der letzten Zeit sogar verschärft, wie zum Beispiel für Angehörige derer, die aus unterschiedlichsten Gründen in das Visier russischer Sicherheitskräfte oder Moskau-treuer tschetschenischer Milizen geraten sind.
Da tschetschenische Volkszugehörige keinen dauerhaft sicheren Aufenthalt in der Russischen Föderation finden können, fordert amnesty international für diese Flüchtlingsgruppe einen Abschiebungsstopp. Darin hatten wir wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass die übergroße Mehrheit tschetschenischer Flüchtlinge in der Russischen Föderation keinen dauerhaft sicheren Aufenthalt finden kann.
Nach Erkenntnissen von amnesty international besteht für tschetschenische Flüchtlinge in der Russischen Föderation keine inländische Fluchtalternative. Vielmehr sind sie im Falle ihrer Rückkehr der Gefahr schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen ausgesetzt. Das gilt nicht nur für aktive Kämpfer, sondern bezieht sich auch auf Personen, denen russische Streitkräfte unterstellen, sich für die tschetschenische Sache eingesetzt zu haben und deren Angehörige.
Repressionen gegenüber tschetschenischen Volkszugehörigen sind in Russland alltäglich; dazu gehören willkürliche Kontrollen, willkürliche Inhaftierungen, Misshandlung im Gewahrsam, Konstruierung von Straftaten, Verweigerung der Registrierung u.a. Nach den Beobachtungen von amnesty international verschärft sich die Lage der Tschetschenen nochmals nach Bombenattentaten oder ähnlichen Ereignissen, die tschetschenischen Terroristen zugeschrieben werden. Dies war nach dem Geiseldrama im Moskauer Theater Nord-Ost im Oktober 2002 ebenso der Fall wie nach dem Attentat auf die Moskauer U-Bahn am 6. Februar 2004.
Bezüglich der in Russland vielerorts praktizierten Zuzugsbeschränkungen für tschetschenische Volkszugehörige möchten wir erneut darauf hinweisen, dass die durch diese Praxis verweigerte Registrierung die Gefahr, Opfer der geschilderten Repressionsmaßnahmen zu werden, erhöht. Die repressive Registrierungspraxis, die tschetschenische Volkszugehörige unverhältnismäßig häufig trifft, verhindert eine legale Niederlassung mit all den Folgen für die Sicherheit und den Zugang zu bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechten.
Vor diesem Hintergrund geht amnesty international davon aus, dass Tschetschenen innerhalb der gesamten Russischen Föderation keinen effektiven und dauerhaften Schutz finden können. Tschetschenische Volkszugehörige haben durch die Verbindung einer anti-tschetschenischen Feindseligkeit in der russischen Gesellschaft mit offiziellen Erklärungen russischer Politiker und Handlungsweisen der Sicherheitskräfte den Status einer ethnischen Gruppe erhalten, die außerhalb des Schutzes durch das Gesetz steht und Opfer von Verfolgung und staatlicher Willkür wird.
amnesty international ist deshalb der Ansicht, dass Tschetschenen und Tschetscheninnen nicht in die Russische Föderation abgeschoben werden dürfen und fordert den Erlass eines Abschiebungsstopps.
[Zurück zum Seitenanfang]
BEISPIEL TOGO
amnesty international fordert:
wohlwollende Berücksichtigung des Vorbringens der Asylbewerber im Asylverfahren
Keine Abschiebungen nach Togo
amnesty international ist der Auffassung, dass sich die instabile Menschenrechtslage in den Anerkennungszahlen bei der Prüfung von Asylgesuchen von Togoern niederschlagen müsste. Außerdem geht amnesty international davon aus, dass Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern nach Togo zur Zeit die Sicherheit der abgeschobenen Personen gefährdet.
Seit mehr als drei Jahrzehnten leidet die togoische Bevölkerung darunter, dass es kein rechtsstaatliches System in Togo gibt. Die Sicherheitskräfte konnten sich grundrechtswidrig verhalten, ohne eine Ahndung durch staatliche Stellen befürchten zu müssen und ohne für Übergriffe zur Rechenschaft gezogen zu werden. Diese völlige Straflosigkeit prägt auch heute noch die Situation im Lande.
Nach amnesty international vorliegenden Erkenntnissen ist es in Togo seit dem Tod des Präsidenten Gnassingbé Eyadéma und dem sich daran anschließenden Staatsstreich seines Sohnes Faure Gnassingbé im Februar 2005 zu gravierenden und systematischen Menschenrechtsverletzungen gekommen. In den Wochen und Monaten vor und nach der Präsidentschaftswahl vom 24. April 2005 war eine extremer Anstieg exzessiver Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte und bewaffnete Banden zu verzeichnen; vergleichbare Gewaltausbrüche in den letzten Jahren hat es in Togo nicht gegeben.
Auch nach der offiziellen Bekanntgabe der Wahlergebnisse durch das Verfassungsgericht hielten die Repressionen gegen die Bevölkerung an. Zahlreiche Personen wurden durch Schüsse und Schläge getötet und verletzt. Oppositionelle und mutmaßliche Oppositionelle wurden inhaftiert und gefoltert. Der Regierung nahestehende Milizen drangen wahllos in Häuser ein, die Bewohner wurden geschlagen und beraubt und die Häuser verwüstet. Viele Frauen wurden Opfer von Vergewaltigungen. Es gab zahlreiche extralegale Hinrichtungen durch die Sicherheitskräfte und Morde durch bewaffnete Milizen. Die Bevölkerung war auf den Straßen, bei Hausdurchsuchungen und in den Haftanstalten systematischen Misshandlungen ausgesetzt. In diesem Zusammenhang ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass bei den Übergriffen und Verfolgungsmaßnahmen seitens der Regierung und ihr nahestehenden Milizen, nicht unterschieden wird zwischen prominenten und einfachen Anhängern der Opposition.
amnesty international ist die genaue Anzahl der Opfer - Tote und Verletzte - nicht bekannt. Ärzte im Land, die Verletzte betreuen, wurden angewiesen, nicht mit Medienvertretern zu sprechen. Familien, die Opfer zu beklagen haben, meldeten diese aus Angst vor weiteren Verfolgungen nicht. Berichte aus unterschiedlichen Quellen geben Anlass zu der Befürchtung, dass Dutzende, wenn nicht Hunderte von Personen getötet, mehrere Tausend verletzt wurden. UNHCR spricht von über 100 Verletzten und über 2000 Verletzten.
Seither hat sich die allgemeine Sicherheitslage in Togo zwar etwas beruhigt. Die Ausschreitungen haben allerdings mehr als 30.000 Togoer in die Flucht nach Benin und Ghana getrieben. Zahlreiche Ausländer haben das Land verlassen. Immer wieder gibt es Berichte von Übergriffen gegen Personen, die aus Benin und Ghana nach Togo zurückgekehrt sind. Deshalb verbleiben auch fünf Monate nach den Wahlausschreitungen nach wie vor Tausende von Anhängern der togoischen Opposition im Exil in den Nachbarländern.
Mit einer Stabilisierung der Lage und einer Beendigung der massiven Menschenrechtsverletzungen ist in unmittelbarer Zukunft nicht zu rechnen. Diese Einschätzung wird offensichtlich auch vom Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) geteilt. In einer Stellungnahme vom August 2005 spricht UNHCR sich dafür aus, auf Grund der anhaltend prekären Sicherheitslage und der andauernden Menschenrechtsverletzungen bis auf weiteres zwangsweise Rückführungen abgelehnter Asylsuchender nach Togo auszusetzen.
[Zurück zum Seitenanfang]
BEISPIEL SYRIEN
amnesty international fordert:
wohlwollende Berücksichtigung des Vorbringens der Asylbewerber im Asylverfahren
kein Einleitung von Widerrufsverfahren
umfassende Prüfung der individuellen Gefährdung bei zwangsweisen Rückführungen nach Syrien
Die Menschenrechtslage in Syrien hat sich in den vergangenen eineinhalb Jahren gravierend verschlechtert – doch die Anerkennungszahlen syrischer Asylsuchender spiegeln diese Verschlechterung der Situation nicht wider.
Zahlreiche Rückkehrer wurden in der jüngsten Zeit nach ihrer Ankunft in Syrien festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt ohne Anklageerhebung inhaftiert - Bedingungen unter denen Folter weit verbreitet ist. Angesichts der niedrigen Anerkennungszahlen fordert amnesty international die deutschen Behörden zu Zurückhaltung bei Abschiebungen nach Syrien auf.
Kurden:
Insbesondere in den kurdischen Siedlungsgebieten im Norden des Landes kam es nach den Ausschreitungen vom März 2004 zunehmend zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen. Auslöser war ein Fußballspiel zwischen einer kurdischen und einer arabischen Mannschaft, in dessen Folge es zu Zusammenstößen gekommen war. Bis Ende des Jahres 2004 sind über 2000 Personen, zumeist Kurden, festgenommen worden. Die meisten wurden ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert, Folter wurde weit verbreitet angewendet. Unter den Festgenommenen waren auch zahlreiche Kinder: amnesty international liegen Berichte von 20 kurdischen Kindern vor, die in Haft gefoltert wurden. Mindestens neun Personen sind im vergangenen Jahr vermutlich an den Folgen von Folter gestorben, 5 von ihnen waren Kurden. Während die meisten inhaftierten Kurden bis Ende Februar 2005 aus der Haft entlassen wurden, soll gegen etwa 100 kurdischen Zivilisten vor dem Militärgericht in Damaskus Anklage erhoben worden sein. Die Verhaftungswellen gegen syrische Kurden dauern auch in diesem Jahr an: syrische Menschenrechtsorganisationen geben die Zahl der 2005 festgenommenen Kurden mit etwa 100 an.
Oppositionelle und Menschenrechtsverteidiger/innen:
In Syrien herrscht seit über 40 Jahren der Ausnahmezustand. Einschränkungen grundlegender Menschen- und Bürgerrechte werden dadurch begünstigt. Menschenrechtsverteidiger/innen und Aktivist/innen der Bürgerrechtsbewegung sind verstärkt Einschüchterungen, Repressalien und Inhaftierungen ausgesetzt. Menschenrechtsverteidiger/innen werden wegen der „Verbreitung von Falschinformationen“ vor Sondergerichten angeklagt, bei Verurteilungen drohen mehrjährige Haftstrafen. So wurde der Rechtsanwalt und Leiter der „Arabischen Organisation für Menschenrechte – Syrien (AOHR-S)“, Mohammed Ra´dun, im Mai 2005 verhaftet und angeklagt. Nizar Ristnawi, Gründungsmitglied der AOHR-S wurde bereits im April festgenommen und mindestens drei Monate ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Im August wurde er ins ´Adra Gefängnis verlegt. Der Journalist ´Ali al-´Abdullah, Mitglied des „Komitees für die Wiederherstellung der Zivilgesellschaft“ wurde im Mai 2005 festgenommen, weil er eine Stellungnahme der in Syrien verbotenen Muslimbruderschaft vorgelesen hatte. Er wurde vor einem Sondergericht angeklagt, der Prozess soll Ende Oktober beginnen.
Rückkehrer:
In den vergangenen Monaten sind zahlreiche syrische Exilanten, darunter etliche Kinder, nach ihrer Rückkehr festgenommen, und in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten worden, wo die Gefahr der Folter am größten ist. In den letzten drei Jahren sind mindestens 10 Rückkehrer nach ihrer Ankunft „verschwunden“. Im Jahr 2004 sind zwei der inhaftierten Rückkehrer in der Haft gestorben. Die meisten der inhaftierten Rückkehrer werden verdächtigt, persönliche oder familiäre Verbindungen zur in Syrien verbotenen Muslimbruderschaft zu unterhalten.
So wurde im Juli 2002 der damals 16-jährige Mus´ab al-Hariri bei Rückkehr nach Syrien festgenommen. Seine Eltern haben Syrien 1981 verlassen, er selbst wurde im Exil in Saudi Arabien geboren. Im Juni 2005 wurde er von einem Sondergericht nach einem unfairen Verfahren zu einer 6-jährigen Haftstrafe wegen seiner angeblichen Mitgliedschaft in der Muslimbruderschaft verurteilt. Seine beiden Brüder; Yusef und ´Ubada, wurden 1998 bei ihrer Rückkehr inhaftiert und nach unfairen Verfahren zu Haftstrafen verurteilt. Beobachter gehen davon aus, dass die Kinder verurteilt wurden, weil die syrischen Behörden ihrem Vater die Mitgliedschaft in der Muslimbruderschaft vorwerfen.
Nicht nur mutmaßliche Islamisten oder ihre Angehörige werden bei Rückkehr inhaftiert, auch zwangsweise abgeschobenen Kurden droht dieses Schicksal: so wurde Ahmed Ibrahim, ein syrischer Kurde, der nach den Unruhen vom März 2004 in die Türkei floh, von der Türkei nach Syrien abgeschoben, wo er ohne Kontakt zur Außenwelt in verschiedenen Haftanstalten der Geheimdienste inhaftiert wurde. In den letzten drei Monaten soll er im berüchtigten Tadmurgefängnis festgehalten worden sein. amnesty international liegen Berichte über schwere Folter an Ahmed Ibrahim vor.
[Zurück zum Seitenanfang]
BEISPIEL KOSOVO
amnesty international fordert:
keine Abschiebung von Traumatisierten und Menschen mit anderen schweren psychischen Erkrankungen in den Kosovo
keine Abschiebung von Angehörigen der Minderheitenangehörigen der Ashkali, Ägypter und Roma in den Kosovo
keine Einleitung von Widerrufsverfahren für Angehörige der genannten Minderheiten
eine Bleiberechtsregelung für in Deutschland lebende Angehörige der genannten Minderheiten
Am 26. April 2005 hat Deutschland mit der UN-Verwaltung im Kosovo (UNMIK) eine Agreed Note unterzeichnet, nach der nunmehr in begrenztem Umfang die zwangsweise Rückführung von Minderheitenangehörigen der Ashkali und Ägypter sowie von straffällig gewordenen Roma in den Kosovo möglich ist. In dieser Vereinbarung wird von einer sich fortsetzenden Stabilisierung der Sicherheitslage im Kosovo ausgegangen. amnesty international verurteilt diese Vereinbarung und die nun folgenden Abschiebungen dieser Personengruppen aufs Schärfste.
Das Ausbleiben von gewaltsamen Ausschreitungen gegen ethnische Minderheiten, die denen im März 2004 vergleichbar wären, ist kein Hinweis auf eine dauerhafte Stabilisierung der Sicherheitslage in der Provinz. Es mag nach den März-Ereignissen nicht in großer Zahl zu gewaltsamen Übergriffen auf Angehörige ethnischer Minderheiten wie die der Roma, Ashkali und Ägypter gekommen sein. Die Tatsache, dass die Mehrheit der Minderheitenangehörigen in Enklaven leben und in ihrer Bewegungsfreiheit unverändert auf den Schutz von Kfor und Polizeikräften angewiesen ist und dass Häuser, die für die Rückkehr von Flüchtlingen wieder aufgebaut werden, immer wieder geplündert werden, zeigt jedoch unmissverständlich wie prekär die Sicherheits- und Menschenrechtslage insbesondere für Angehörige der Serben, Roma, Ashkali und Ägypter weiterhin ist. Zwangsweise Rückführungen in den Kosovo wären nur dann zulässig, wenn von einer dauerhaften Stabilisierung der Sicherheitslage ausgegangen werden kann, was gegenwärtig jedoch nicht der Fall ist. Vielmehr ist wegen den bevorstehenden offiziellen Verhandlungen über den Status des Kosovo eine Verschärfung der Gefährdungslage gerade für ethnische Minderheiten nicht auszuschließen. Sollte dies der Fall sein, ist von einer erneuten Zunahme ethnisch motivierter Gewalt auszugehen. Gerade jetzt von einer weiteren Verbesserung der Situation auszugehen, ist vor diesem Hintergrund abwegig.
Die Schutzbedürftigkeit insbesondere von Serben, Roma, Ashkali und Ägyptern steht somit weiterhin nicht in Frage. Die Politik des Bundes und der Länder sollte dies endlich in Rechnung stellen. Die zwangsweise Rückführung straffällig gewordener Roma darf kein erster Schritt sein bei dem Versuch, Angehörige der Roma in größerer Zahl in den Kosovo zurückzuführen. Roma sind dort keinesfalls sicher.
Darüber hinaus stellt die Abschiebung von traumatisierten Personen und Menschen mit anderen schweren psychischen Erkrankungen ein großes Problem dar. Weder Traumatisierung noch andere schwere psychische Erkrankungen sind im Kosovo behandelbar. UNMIK ist darin beizupflichten, dass eine zwangsweise Rückführung traumatisierter Menschen in Kosovo deshalb zu unterlassen ist. Ursächlich für ein Trauma bei Kosovo-Albanern und Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo sind in den meisten Fällen schwere Menschenrechtsverletzungen. Durch eine Abschiebung besteht für die Betroffenen eine ernst zu nehmende Gefahr für Leib und Leben.
|
|

e-mail
|
|
So erreichen Sie uns:
amnesty international, Asyl-Arbeitskreis
Malergasse 15, 93047 Regensburg (nur Postadresse!)
Sprecherin: Raphaela Natter
Stellv. Sprecherin: Vreni Rohrmeier
Telefon: 01 76 / 96 08 72 20
e-mail: asyl-ak@amnesty-regensburg.de
Wenn Sie uns finanziell unterstützen wollen:
Kto.Nr. 80 90 100, BfS Köln, BLZ 370 205 00
(Bitte Verwendungszweck "Bezirk 3840" angeben)
[Spendenformular]
[Formular Mitgliedschaft]
|
|