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  Zuletzt aktualisiert:
  14.01.2006
 
Datenbank - Asyl
- Auf gepackten Koffern -
ai-Journal Januar 2007

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Nur wer Arbeit hat, darf langfristig in Deutschland bleiben. Die neue Regelung über das Bleiberecht von geduldeten Flüchtlingen koppelt den Aufenthalt an die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.
Von Julia Duchrow.

Seit vielen Jahren sitzen Familien aus Afghanistan, aus dem Irak und aus dem Kosovo auf gepackten Koffern in Deutschland und warten auf ihre Abschiebung. Sie sind ausgewiesen worden, weil ihre Asylanträge abgelehnt, oder weil ihnen die Asylanerkennung mit der Begründung, die Situation habe sich –etwa durch einen Regierungswechsel –nachhaltig verändert, widerrufen wurde. Blickt man bei– spielsweise auf den Irak, der sich im Bürgerkrieg befindet, ist es abwegig, davon auszugehen, dass eine Person, die dorthin abgeschoben wird, Schutz erhalten könne. Daher leben diese Menschen in Deutschland seit Jahren mit einer Duldung. Rund 190.000 Personen sind davon betroffen, die überwiegende Mehrheit sogar seit über fünf Jahren. Meist muss die Duldung alle drei oder manchmal alle sechs Monate verlängert werden. Betroffene Jugendliche erhalten keine Ausbildung; eine Arbeitserlaubnis wird nur erteilt, wenn kein Deutscher und kein EU-Ausländer an dem Job interessiert ist.

Die Chronologie der Bemühungen, die so genannten »Kettenduldungen« abzuschaffen, reicht weit zurück. Einen ersten Höhepunkt signalisierte das Zuwanderungsgesetz, das 2004 verabschiedet wurde. Damals erklärte der Bundesinnenminister, dass nun die »Praxis der Kettenduldungen« abgeschafft sei. In der Tat war eine Regelung im Ausländerrecht geschaffen worden, nach der eine Person, die seit über einem Jahr geduldet ist, eigentlich ein Aufenthaltsrecht erhalten kann. Allerdings war die Regelung so konzipiert, dass Personen, die freiwillig aus Deutschland hätten ausreisen können, nicht unter die Regelung fallen. Freiwillig ausreisen kann natürlich jede Person, die reisefähig ist. Das Problem ist nur, dass Menschen, denen Menschenrechtsverletzungen im Heimatland drohen, nicht freiwillig ausreisen wollen. Was viele Nichtregierungsorganisationen schon prophezeit hatten, trat ein: Die Geduldeten blieben weiter in Deutschland, allerdings nach wie vor ohne sicheren Aufenthaltsstatus, denn abgeschoben werden konnten sie in der Regel wegen der Verhältnisse in ihrem Herkunftsland nicht.

Im Herbst 2005 wurde, diesmal durch die neue Regierung, ein weiterer Versuch gestartet: Die Koalition aus CDU und SPD vereinbarten, dass die Innenminister eine Bleiberechtsregelung finden sollen. Im vergangenen Jahr wurde deshalb heftig um dieses Recht gestritten. Die Lösung, die sich im November 2006 zwischen den Innenministern abzeichnete, ließ nichts Gutes erwarten. Nur wer Arbeit hat, sollte ein Bleiberecht erhalten, Iraker sollten aus der Regelung pauschal herausfallen. Die Proteste von Nichtregierungsorganisationen wie Pro Asyl und amnesty international, die Kritik der Kirchen und des UNHCR machte deutlich, dass eine solche Regelung völlig unbefriedigend sein würde.

Für viele überraschend schlossen am 14. November 2006 Arbeits- und Sozialminister Franz Müntefering und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble einen Kompromiss. Demnach soll jeder Betroffene, unabhängig von der Sicherung der eigenen Einkünfte, für zwei Jahre eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis erhalten, sofern er seit acht Jahren (Alleinstehende) bzw. seit sechs Jahren (Familien) in Deutschland lebt. Auch wenn die Vereinbarung in manchen Punkten noch weiter hätte gehen können, zeigt sie doch, dass das Problem der »Kettenduldung« anders betrachtet wird. Erstmals hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass die Menschen, die hier mit einer Duldung leben, nicht nur vorübergehend bei uns sind, sondern für einen unabsehbaren Zeitraum. Dass Menschen, die wegen der Verhältnisse in ihrem Herkunftsland nicht abgeschoben werden können, eine klare Perspektive in Deutschland brauchen und nicht mit einem unsicheren Aufenthaltstatus leben können.

Die Vereinbarung brachte aber noch eine weitere Einsicht zum Ausdruck: Die Sicherung des Lebensunterhaltes kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Voraussetzung gemacht werden. Damit wird berücksichtigt, dass es für die Geduldeten wegen des beschränkten Arbeitsmarktzugangs und dem unsicheren Aufenthaltsstatus in der Praxis gar nicht möglich ist, eine dauerhafte Stelle zu finden. Dennoch steht für die Mehrheit der Bundespolitiker im Vordergrund, dass sich die Betroffenen auf lange Sicht selbst finanzieren können. Immer wieder betonten Stimmen aus der Union, dass es keinen Zuzug in die Sozialsysteme geben darf.

Aus Sicht von amnesty kommt es hingegen darauf an, dass die Menschen wegen der Menschenrechts- und Sicherheitslage in ihren Herkunftsländern gar nicht abgeschoben werden dürfen. Es kann deshalb keine Rolle spielen, ob sie Arbeit haben oder nicht. Entscheidend ist die menschenrechtliche Verantwortung gegenüber den Betroffenen. Gedämpft wurde die Euphorie, die die plötzliche Einigung zunächst ausgelöst hatte, durch die Innenministerkonferenz, die wenige Tage später stattfand. Die Konferenz der Landesinnenminister verabschiedete eine Bleiberechtsregelung, die deutlich weniger Menschen einen sicheren Aufenthaltstatus vermitteln wird, als die Regelung, auf die sich die Bundesminister geeinigt hatten.

Diese Regelung zielt deutlicher auf die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts ab: Nur wer Arbeit hat, bekommt sofort einen sicheren Aufenthaltsstatus. Die Anderen müssen bis zum 30. September 2007 ein Arbeitsangebot nachweisen. Wegen des angespannten Arbeitsmarktes wird es für die meisten sehr schwer werden, einen Job zu finden. Außerdem gelten sehr weitgehende Ausschlussgründe, die möglicherweise doch wieder zur Verweigerung eines Aufenthaltsrechts für Geduldete bestimmter Nationalitäten führen könnte. Wenn »Bezüge zum Extremismus oder Terrorismus« vorliegen, wird ein Antrag auf Bleiberecht abgelehnt. Terrorismus ist ein undefinierter Begriff –und den Vorwurf des »Extremismus« kann viele treffen, die sich deutlich zur Menschenrechtssituation in ihrem Herkunftsland äußern.

Das Türchen für eine Lösung haben die Innenminister aber noch nicht ganz zugeschlagen: In den einleitenden Sätzen ihres Beschlusses verweisen sie ausdrücklich auf die gesetzliche Regelung auf Bundesebene. Diese sollte nun wirklich umfassend die Abschaffung der Kettenduldungen auch in der Zukunft festschreiben und Geduldeten endlich eine Perspektive geben.

Die Autorin ist Asylexpertin der deutschen ai-Sektion.
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