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  Zuletzt aktualisiert:
  16.06.2004
 
Datenbak - Asyl
- Einigung über EU-Asylrichtlinie -
Pressemeldung vom 30.04.2004

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EINIGUNG ÜBER EU-ASYLRICHTLINIE
Alarmierender Fehlstart der neuen EU
- kein Grund zum Feiern!
Berlin, 30. April 2004 - "Die gestrige Einigung der EU-Innenminister auf ein gemeinsames Asylverfahren ist nach Einschätzung von amnesty international ein alarmierender Fehlstart der erweiterten EU. Die EU scheint ihre völkerrechtliche Verantwortung für den Flüchtlingsschutz mit der Erweiterung entsorgen zu wollen", sagte der ai-Flüchtlingsexperte Wolfgang Grenz. "Es ist erschreckend, dass es der rot-grünen Bundesregierung doch gelungen ist, das Konzept der so genannten 'sicheren Drittstaaten' auf die EU auszuweiten", sagte Grenz weiter. Danach können Flüchtlinge ohne Prüfung ihres Asylantrags zurückgewiesen werden, wenn sie aus einem solchen "sicheren Drittstaat" in einen EU-Staat kommen. Zu den "sicheren Drittstaaten" könnten zukünftig auch Staaten wie Russland und die Ukraine zählen, in denen Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet sind und die Asylverfahren erhebliche Mängel aufweisen. "Bleibt diese Regelung in Kraft, kann die EU künftig nicht verhindern, dass ein Mensch, der vor Folter im Heimatland flieht, durch Kettenabschiebung wieder im Heimatland landet", sagte Grenz. Die EU würde damit weder der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) noch der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gerecht. Beide schreiben vor, dass Personen nicht abgeschoben werden dürfen, wenn ihnen Verfolgung oder Folter droht.

Nach der gestern erzielten Einigung können einzelne EU-Mitgliedstaaten auch solche Staaten als "sichere Drittstaaten" bestimmen, die nicht die EMRK oder die GFK unterzeichnet haben. Das gälte etwa für Weißrussland. Der EU-Aufnahmestaat muss dann zwar im Einzelfall überprüft werden, ob ein Flüchtling Schutz in diesem "sicheren Drittstaat" hätte erlangen können. Die Gründe für die Verfolgung kann dieser Flüchtling in der Europäischen Union aber nicht vortragen.

Bedenklich ist auch, dass die nach der Richtlinie Staaten Asylbewerber in bestimmten Fällen auch dann abschieben können, wenn sie gerichtlich gegen die Ablehnung ihres Asylantrags vorgehen.
  mailto: asyl-ak@amnesty-regensburg.de
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Stellv. Sprecherin: Vreni Rohrmeier
Telefon: 01 76 / 96 08 72 20
e-mail: asyl-ak@amnesty-regensburg.de

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