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14.03.2007
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Datenbank - Asyl
Umsetzung von EU-Richtlinien
Pressemeldung vom 14.03.2007
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Gesetzentwurf zum Zuwanderungsgesetz:
Umsetzung von EU-Richtlinien wird zur Verschärfung des Asylrechts missbraucht!
Berlin, 14. März 2007 - Als flüchtlingsfeindlich, rückwärtsgewandt
und integrationshemmend hat ein breites Bündnis von
flüchtlingspolitisch tätigen Organisationen den Gesetzentwurf zur
"Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU"
gewertet. Die Bundesregierung will den Entwurf in Kürze
verabschieden. Die Organisationen fordern die Regierung auf, den
Gesetzentwurf nicht anzunehmen und zur Überarbeitung an das
Bundesinnenministerium zurückzuverweisen.
Die öffentliche Diskussion konzentriert sich fast ausschließlich auf
die Bleiberechtsregelung. Sie übersieht, dass Deutschland die
gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen im Flüchtlingsrecht gar
nicht, nur unvollständig oder mangelhaft umsetzen will. Gleichzeitig
enthält der Gesetzentwurf Rechtsänderungen, die in keinem
Zusammenhang mit dem Europarecht stehen. So wird die Umsetzung für
Verschärfungen des Asylrechts missbraucht, etwa für die Einführung
einer "Zurückweisungshaft".
Nach EU-Recht müssten Menschen, die vor "willkürlicher Gewalt" im
Rahmen von bewaffneten Konflikten nach Deutschland geflohen sind,
künftig einen Abschiebungsschutz erhalten. Der Gesetzentwurf enthält
aber den Begriff der "willkürlichen Gewalt" nicht. Die
Schutzbedürftigen sollen keinen individuellen Schutzanspruch
einklagen können, sondern sind auf Abschiebungsstopps der
Bundesländer angewiesen. Die Länder drängen jedoch auf Abschiebung -
selbst nach Afghanistan und in den Irak. Tausenden Betroffenen droht
damit die Abschiebung in Kriegs- und Krisengebiete.
EU-Staaten sollen künftig Asylsuchende zurückweisen dürfen, wenn der
Verdacht besteht, dass ein anderer EU-Mitgliedstaat für das
Asylverfahren zuständig sei. Gegen eine solche Zuständigkeits-
entscheidung soll es grundsätzlich keinen Eil-Rechtsschutz mehr
geben. Damit können Abschiebungen in andere EU-Staaten nicht
verhindert werden, selbst wenn sie inhuman oder rechtswidrig sind.
Asylsuchende sollen so lange in Haft bleiben, bis die Zuständigkeit
geklärt ist. Eine derartige "Zurückweisungshaft" verletzt
internationale Standards, nach denen Flüchtlinge während des
Asylverfahrens generell nicht in Haft genommen werden sollen.
Große Teile des europäischen Flüchtlingsrechts sollen gar nicht in
den Gesetzestext übernommen werden. Die Verbesserungen für religiös
Verfolgte oder Kriegsdienstverweigerer sind im Gesetzentwurf nicht
ausdrücklich erwähnt. Stattdessen plant die Bundesregierung einen
bloßen Verweis auf die EU-Richtlinie zum Flüchtlingsschutz. Die
Verbände kritisieren dies als ungereimt und mit Gemeinschaftsrecht
unvereinbar. Richtlinien begründen unmittelbare Rechtspositionen für
die Begünstigten und sind deswegen vollständig umzusetzen.
Das Ehegattennachzugsalter soll nach dem Gesetzentwurf auf 18 Jahre
festgesetzt werden. Zudem müssen künftig Deutschkenntnisse schon vor
Einreise erworben und nachgewiesen werden. Die geforderten
Sprachkenntnisse werden dazu führen, dass für die meisten Betroffenen
der Ehegattennachzug erst einmal versperrt wird. Denn nur in den
wenigsten Herkunftsländern sind Deutschkurse ohne weiteres
zugänglich. Zumeist werden entsprechende Sprachkurse nur in den
Hauptstädten angeboten und sind für Bewohner entlegener Ortschaften
praktisch nicht erreichbar. Sollten diese Vorschriften Gesetzeskraft
erlangen, würden die deutschen Vorschriften über den Ehegattennachzug
voraussichtlich nicht nur als gemeinschaftsrechtswidrig einzustufen
sein. Es dürften darüber hinaus in vielen Fällen verfassungswidrige
Folgen eintreten.
Die gemeinsame Stellungnahme wird von folgenden Organisationen
getragen:
amnesty international Deutschland,
Arbeiterwohlfahrt, Bundesverband e.V.
PRO ASYL, Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge
Deutscher Caritasverband e.V.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
Diakonisches Werk der EKD
Neue Richtervereinigung
Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen AnwaltVerein
Die Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem
Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Die 11-seitige juristische Stellungnahme sowie eine vierseitige
Kurzfassung können über die angegebenen Kontaktadressen bezogen
werden oder als PDF heruntergeladen werden:
Gemeinsame Stellungnahme:
[ http://www.amnesty.de/download/2007-03-14-stellunglang-zuwanderung-aendg.pdf ]
Kurzfassung:
[ http://www.amnesty.de/download/2007-03-14-stellungkurz-zuwanderung-aendg.pdf ]
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e-mail

Stellung nahme

Kurz- fassung
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So erreichen Sie uns:
amnesty international, Asyl-Arbeitskreis
Malergasse 15, 93047 Regensburg (nur Postadresse!)
Sprecherin: Raphaela Natter
Stellv. Sprecherin: Vreni Rohrmeier
Telefon: 01 76 / 96 08 72 20
e-mail: asyl-ak@amnesty-regensburg.de
Wenn Sie uns finanziell unterstützen wollen:
Kto.Nr. 80 90 100, BfS Köln, BLZ 370 205 00
(Bitte Verwendungszweck "Bezirk 3840" angeben)
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