Asyl-Arbeiskreis
Startseite
Wir über uns
Datenbank
Information für Asylbewerber
Deutsch
English
Français
Türkçe
Serbisch
Chinesisch
Spanisch
Russisch
Arabisch
Links

Allgemein
ai - Regensburg
ai - Oberpfalz
ai - Deutschland



  Zuletzt aktualisiert:
  14.03.2007
 
Datenbank - Asyl
Umsetzung von EU-Richtlinien
Pressemeldung vom 14.03.2007

StartseiteInhaltsverzeichnisImpressum Kontakt
Datenbank-Asyl

[Zurück zur vorherigen Seite}
Gesetzentwurf zum Zuwanderungsgesetz:
Umsetzung von EU-Richtlinien wird zur Verschärfung des Asylrechts missbraucht!


Berlin, 14. März 2007 - Als flüchtlingsfeindlich, rückwärtsgewandt und integrationshemmend hat ein breites Bündnis von flüchtlingspolitisch tätigen Organisationen den Gesetzentwurf zur "Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU" gewertet. Die Bundesregierung will den Entwurf in Kürze verabschieden. Die Organisationen fordern die Regierung auf, den Gesetzentwurf nicht anzunehmen und zur Überarbeitung an das Bundesinnenministerium zurückzuverweisen.

Die öffentliche Diskussion konzentriert sich fast ausschließlich auf die Bleiberechtsregelung. Sie übersieht, dass Deutschland die gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen im Flüchtlingsrecht gar nicht, nur unvollständig oder mangelhaft umsetzen will. Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf Rechtsänderungen, die in keinem Zusammenhang mit dem Europarecht stehen. So wird die Umsetzung für Verschärfungen des Asylrechts missbraucht, etwa für die Einführung einer "Zurückweisungshaft".

Nach EU-Recht müssten Menschen, die vor "willkürlicher Gewalt" im Rahmen von bewaffneten Konflikten nach Deutschland geflohen sind, künftig einen Abschiebungsschutz erhalten. Der Gesetzentwurf enthält aber den Begriff der "willkürlichen Gewalt" nicht. Die Schutzbedürftigen sollen keinen individuellen Schutzanspruch einklagen können, sondern sind auf Abschiebungsstopps der Bundesländer angewiesen. Die Länder drängen jedoch auf Abschiebung - selbst nach Afghanistan und in den Irak. Tausenden Betroffenen droht damit die Abschiebung in Kriegs- und Krisengebiete.

EU-Staaten sollen künftig Asylsuchende zurückweisen dürfen, wenn der Verdacht besteht, dass ein anderer EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig sei. Gegen eine solche Zuständigkeits- entscheidung soll es grundsätzlich keinen Eil-Rechtsschutz mehr geben. Damit können Abschiebungen in andere EU-Staaten nicht verhindert werden, selbst wenn sie inhuman oder rechtswidrig sind. Asylsuchende sollen so lange in Haft bleiben, bis die Zuständigkeit geklärt ist. Eine derartige "Zurückweisungshaft" verletzt internationale Standards, nach denen Flüchtlinge während des Asylverfahrens generell nicht in Haft genommen werden sollen.

Große Teile des europäischen Flüchtlingsrechts sollen gar nicht in den Gesetzestext übernommen werden. Die Verbesserungen für religiös Verfolgte oder Kriegsdienstverweigerer sind im Gesetzentwurf nicht ausdrücklich erwähnt. Stattdessen plant die Bundesregierung einen bloßen Verweis auf die EU-Richtlinie zum Flüchtlingsschutz. Die Verbände kritisieren dies als ungereimt und mit Gemeinschaftsrecht unvereinbar. Richtlinien begründen unmittelbare Rechtspositionen für die Begünstigten und sind deswegen vollständig umzusetzen.

Das Ehegattennachzugsalter soll nach dem Gesetzentwurf auf 18 Jahre festgesetzt werden. Zudem müssen künftig Deutschkenntnisse schon vor Einreise erworben und nachgewiesen werden. Die geforderten Sprachkenntnisse werden dazu führen, dass für die meisten Betroffenen der Ehegattennachzug erst einmal versperrt wird. Denn nur in den wenigsten Herkunftsländern sind Deutschkurse ohne weiteres zugänglich. Zumeist werden entsprechende Sprachkurse nur in den Hauptstädten angeboten und sind für Bewohner entlegener Ortschaften praktisch nicht erreichbar. Sollten diese Vorschriften Gesetzeskraft erlangen, würden die deutschen Vorschriften über den Ehegattennachzug voraussichtlich nicht nur als gemeinschaftsrechtswidrig einzustufen sein. Es dürften darüber hinaus in vielen Fällen verfassungswidrige Folgen eintreten.


Die gemeinsame Stellungnahme wird von folgenden Organisationen getragen:
amnesty international Deutschland,
Arbeiterwohlfahrt, Bundesverband e.V.
PRO ASYL, Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge
Deutscher Caritasverband e.V.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
Diakonisches Werk der EKD
Neue Richtervereinigung
Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen AnwaltVerein
Die Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Die 11-seitige juristische Stellungnahme sowie eine vierseitige Kurzfassung können über die angegebenen Kontaktadressen bezogen werden oder als PDF heruntergeladen werden:

Gemeinsame Stellungnahme:
[  http://www.amnesty.de/download/2007-03-14-stellunglang-zuwanderung-aendg.pdf  ]

Kurzfassung:
[  http://www.amnesty.de/download/2007-03-14-stellungkurz-zuwanderung-aendg.pdf  ]
  mailto: asyl-ak@amnesty-regensburg.de
e-mail


Stellung nahme


Kurz- fassung

[Zurück zum Seitenanfang] [Zurück zur vorherigen Seite}

So erreichen Sie uns:
amnesty international, Asyl-Arbeitskreis
Malergasse 15, 93047 Regensburg (nur Postadresse!)
Sprecherin: Raphaela Natter
Stellv. Sprecherin: Vreni Rohrmeier
Telefon: 01 76 / 96 08 72 20
e-mail: asyl-ak@amnesty-regensburg.de

Wenn Sie uns finanziell unterstützen wollen:
Kto.Nr. 80 90 100, BfS Köln, BLZ 370 205 00
(Bitte Verwendungszweck "Bezirk 3840" angeben)
[Spendenformular]   [Formular Mitgliedschaft]