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  Zuletzt aktualisiert:
  23.12.2003
 
Datenbank - Asyl
- Abschiebungshaft -
Forderungen von amnesty international

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Abschiebungshaft - Forderungen von ai
  • ai weist darauf hin, daß Abschiebungshaft als Freiheitsentziehung einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte eines jeden inhaftierten Menschen darstellt und daher zumindest nur nach sorgfältiger und ausführlicher Prüfung und Abwägung aller für und gegen eine Inhaftierung sprechenden Umstände beantragt und angeordnet werden sollte. Bei Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Personengruppen werden in aller Regel die gegen eine Inhaftierung sprechenden Umstände überwiegen.
  • ai fordert die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, mildere Mittel als die Verhängung von Abschiebungshaft zu diskutieren und gegebenenfalls auszuprobieren. Solche Mittel könnten etwa Meldepflichten oder das Bürgen durch eine Vertrauensperson sein.
  • ai ist betroffen darüber, daß zum Teil Minderjährige und Schwangere sich in Abschiebungshaft befinden, daß immer noch Familien auseinandergerissen werden und weist auf die gravierenden Folgen von langen Haftzeiten hin.
  • ai ist besorgt darüber, daß diese Anforderungen in der Rechtsprechung nicht immer eingehalten werden und Abschiebungshaft angeordnet und verlängert wird, ohne daß Haftanträge vom Gericht einer kritischen überprüfung des Einzelfalls unterzogen werden.
  • ai kritisiert, daß bei der Neuregelung des Ausländerrechts durch das Zuwanderungsgesetz die Bundesregierung entgegen den Bestimmungen des Koalitionsvertrags von SPD und Bündnis 90/die Grünen die derzeitigen Voraussetzungen für die Anordnung von Abschiebungshaft nicht überdacht, vielmehr unverändert in das neue Recht übernommen hat, so daß nach wie vor Flüchtlinge in Abschiebungshaft genommen werden, ohne daß es zuvor eine umfassende Prüfung ihres Schutzbegehrens gegeben hat.
  • ai weist darauf hin, daß Abschiebungshaft eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung darstellt und keine Straftat, sich daher ihr Vollzug deutlich und in positiver Weise von dem der Strafhaft unterscheiden sollte.
  • ai ist besorgt darüber, daß der Vollzug der Abschiebungshaft durch die damit einhergehende Einschränkung der Handlungs- und Kommunikationsmöglichkeit der Inhaftierten eine effektive Verfolgung ihrer Rechte behindert und die Gefahr vergrößert, daß Flüchtlinge nicht alle relevanten Aspekte geltend machen können, die für ihr Schutzbegehren und gegen ihre Abschiebung sprechen.
  • ai kritisiert, daß nicht in allen Bundesländern die Voraussetzungen für die Durchführung einer unabhängigen Verfahrensberatung von Flüchtlingen in Abschiebungshaft gegeben sind, wodurch Flüchtlinge in diesen Ländern häufig nicht über ihre Rechte informiert werden und aus bloßer Unkenntnis keine Rechtsmittel gegen ihre Inhaftierung einlegen.
  • ai fordert, allen Flüchtlingen in Abschiebungshaft den Zugang zu einer qualifizierten unabhängigen Verfahrensberatung zu ermöglichen, die sowohl durch Ehrenamtliche als auch durch haupt- bzw. nebenamtlich tätige Personen durchgeführt werden sollte.
  mailto: asyl-ak@amnesty-regensburg.de
e-mail
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amnesty international, Asyl-Arbeitskreis
Malergasse 15, 93047 Regensburg (nur Postadresse!)
Sprecherin: Raphaela Natter
Stellv. Sprecherin: Vreni Rohrmeier
Telefon: 01 76 / 96 08 72 20
e-mail: asyl-ak@amnesty-regensburg.de

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