Zuletzt aktualisiert:
23.12.2003
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Datenbank - Asyl
- Abschiebungshaft -
Forderungen von amnesty international
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Abschiebungshaft - Forderungen von ai
- ai weist darauf hin, daß Abschiebungshaft als Freiheitsentziehung
einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte eines jeden
inhaftierten Menschen darstellt und daher zumindest nur
nach sorgfältiger und ausführlicher Prüfung und Abwägung
aller für und gegen eine Inhaftierung sprechenden Umstände
beantragt und angeordnet werden sollte.
Bei Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Personengruppen
werden in aller Regel die gegen eine Inhaftierung
sprechenden Umstände überwiegen.
- ai fordert die Bundesregierung und die Landesregierungen auf,
mildere Mittel als die Verhängung von Abschiebungshaft zu diskutieren
und gegebenenfalls auszuprobieren.
Solche Mittel könnten etwa Meldepflichten oder das Bürgen
durch eine Vertrauensperson sein.
- ai ist betroffen darüber, daß zum Teil Minderjährige
und Schwangere sich in Abschiebungshaft befinden,
daß immer noch Familien auseinandergerissen werden und
weist auf die gravierenden Folgen von langen Haftzeiten hin.
- ai ist besorgt darüber, daß diese Anforderungen
in der Rechtsprechung nicht immer eingehalten werden
und Abschiebungshaft angeordnet und verlängert wird,
ohne daß Haftanträge vom Gericht
einer kritischen überprüfung des Einzelfalls unterzogen werden.
- ai kritisiert, daß bei der Neuregelung des Ausländerrechts
durch das Zuwanderungsgesetz die Bundesregierung
entgegen den Bestimmungen des Koalitionsvertrags von SPD
und Bündnis 90/die Grünen die derzeitigen Voraussetzungen
für die Anordnung von Abschiebungshaft nicht überdacht,
vielmehr unverändert in das neue Recht übernommen hat,
so daß nach wie vor Flüchtlinge in Abschiebungshaft genommen werden,
ohne daß es zuvor eine umfassende Prüfung
ihres Schutzbegehrens gegeben hat.
- ai weist darauf hin, daß Abschiebungshaft eine Maßnahme
der Verwaltungsvollstreckung darstellt und keine Straftat,
sich daher ihr Vollzug deutlich und in positiver Weise
von dem der Strafhaft unterscheiden sollte.
- ai ist besorgt darüber, daß der Vollzug der Abschiebungshaft
durch die damit einhergehende Einschränkung der Handlungs- und
Kommunikationsmöglichkeit der Inhaftierten eine effektive Verfolgung
ihrer Rechte behindert und die Gefahr vergrößert,
daß Flüchtlinge nicht alle relevanten Aspekte geltend machen können,
die für ihr Schutzbegehren und gegen ihre Abschiebung sprechen.
- ai kritisiert, daß nicht in allen Bundesländern die Voraussetzungen
für die Durchführung einer unabhängigen Verfahrensberatung
von Flüchtlingen in Abschiebungshaft gegeben sind,
wodurch Flüchtlinge in diesen Ländern häufig nicht
über ihre Rechte informiert werden und aus bloßer Unkenntnis
keine Rechtsmittel gegen ihre Inhaftierung einlegen.
- ai fordert, allen Flüchtlingen in Abschiebungshaft
den Zugang zu einer qualifizierten unabhängigen Verfahrensberatung
zu ermöglichen, die sowohl durch Ehrenamtliche als auch
durch haupt- bzw. nebenamtlich tätige Personen
durchgeführt werden sollte.
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