Zuletzt aktualisiert:
11.03.2005
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Erfolge
USA - Todesstrafe an Jugendlichen
Urteil des Supreme Court
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US-Supreme Court erklärt Todesstrafe an Jugendlichen für verfassungswidrig!
Nach dem Urteil vom 01.03.2005 dürfen Jugendliche, die zur Tatzeit noch nicht 18 Jahre alt waren,
nicht mehr zum Tode verurteilt werden.
Die Urteile aller bisher in den Todeszellen einsitzenden Jugendlichen müssen jetzt
in Haftstrafen umgewandelt werden.
Der Gerichtshof hatte seine Entscheidung unter anderem mit Internationalen Druck begründet.
Noch 1988 hatte der Gerichtshof in einer ähnlichen Entscheidung
die Todesstrafe an Jugendlichen für zulässig erklärt.
[Pressemitteilung von ai in London...]
Regensburger ai-Gruppe forderte die Begnadigung von fünf Jugendlichen in Arizona
Die Regensburger Gruppe von amnesty international hatte sich in der Vergangenheit immer wieder
gegen die Todesstrafe an Jugendlichen in den USA gewandt, und dabei insbesondere
die Begnadigung von fünf Jugendlichen im US-Bundesstaat Arizona gefordert.
(In Arizona liegt die Regensburger Partnerstadt Tempe.)
Beschämender Spitzenplatz bei Hinrichtung Minderjähriger
Die Todesstrafe für minderjährige Straftäter wird
im Vergleich zur Gesamtzahl der Hinrichtungen
nur noch relativ selten vollstreckt.
Von den 22.588 Hinrichtungen, die ai zwischen 1994 und 2002 in 70 Ländern
registriert hat, betrafen 19 minderjährige Straftäter. Zwölf der
Hinrichtungen wurden in den USA vollstreckt.
Lediglich in Nigeria, im Kongo, in Pakistan und im Iran gab es außerdem noch Hinrichtungen.
Alle 4 in den letzten 18 Monaten vollzogenen Hinrichtungen von
minderjährigen Straftätern fanden in den USA statt (Stand März 2005)
Ca. 80 Menschen saßen bisher in den USA im Todestrakt für Verbrechen,
die sie als Kinder oder Jugendliche begangen haben. Ihre Urteile müssen jetzt
- nach dem Urteil des Supreme Court - umgewandelt werden
[Länderkarte "Hinrichtungen Minderjähriger weltweit"]
Internationales Recht
Mehrere internationale Menschenrechtskonventionen schließen ausdrücklich
jugendliche Straftäter von der Todesstrafe aus.
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes
verbietet z. B. in Artikel 37a
ausdrücklich die Todesstrafe an Minderjährigen.
Neben Somalia sind die USA das einzige Land,
das diese UN-Konvention nicht unterzeichnet hat
- wegen des darin verankerten Verbotes der Todesstrafe an Jugendlichen !
[Länderkarte "Ratifizierung der UN-Konvention"],
[UN-Kinderrechtskonvention]
Todesstrafe in den US-Bundesstaaten
Die meisten Todesurteile in den USA werden unter Bundesstaatenrecht gefällt.
Zwar war auch die Hinrichtung Minderjähriger durch Bundesrecht verboten;
das bedeutete aber nur, daß die Behörden mit der Hinrichtung bis zur Volljährigkeit des Delinquenten warten mußten.
Todesurteile konnten bisher ab den folgenden Altersgrenzen in den US-Bundesstaaten verhängt werden:
[Länderkarte "Altersgrenzen in den US-Bundesstaaten"]
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Urteil Supreme Court
Text UN-Konv.
Karte UN-Konv.
Karte Hinricht.
Karte Alters- grenzen
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Mindesalter 18
California*
New Jersey*
Colorado*
New Mexico*
Connecticut*
New York*
Illinois*
Ohio*
Indiana*
Oregon*
Kansas*
Tennessee*
Maryland*
Washington*
Montana*
Nebraska*
Bundesstrafrecht*
Militärstrafrecht*
16 Staaten und 2 Bundessysteme
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Mindesalter 17
Florida***
Georgia*
New Hampshire*
North Carolina*
Texas*
5 Staaten
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Mindesalter 16
Alabama*
Nevada*
Arizona**
Oklahoma**
Arkansas**
Pennsylvania**
Delaware**
South Carolina**
Idaho**
South Dakota**
Kentucky*
Utah**
Louisiana**
Virginia*
Mississippi**
Wyoming*
Missouri*
17 Staaten
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* Mindestalter in der Verfassung
** Mindestalter durch U.S. Constitution durch Urteil des U.S. Supreme Court, Thompson v. Oklahoma, 487 U.S. 815 (1988).
*** Mindestalter durch Florida Constitution durch Urteil des Florida Supreme Court, Brennan v. State, 754 So.2d 1 (Fla. 1999).
Todesstrafe in Arizona
Im US-Bundesstaat Arizona warteten zum Zeitpunkt des Urteils des Supreme Court sechs zur Tatzeit jugendliche Straftäter auf ihre Hinrichtung:
Aguilar, Tonatihu (Alter zur Tatzeit 16)
Davolt, James Edward, II (zur Tatzeit 16)
Huerstel, Christopher "Bo" (zur Tatzeit 17)
Jackson, Levi Jaimes (zur Tatzeit 16)
Laird, Kenneth Jeremy (zur Tatzeit 17)
Soto-Fong, Martin Raul (zur Tatzeit 17)
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