Zuletzt aktualisiert:
23.12.2003
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Erfolge
Tschetschenien - Frau Cheda (Elsa) Kungajewa
- Vergewaltigung gesühnt -
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Oberst Budanow zu 10 Jahren Haft verurteilt
Nach einem sich über Jahre hinziehenden Verfahren sprach
ein Militärgericht Oberst Jurij Budanow im Juli 2003 schuldig,
die 18 Jahre alte Cheda (Elsa) Kungajewa im März 2000
während eines Verhörs erwürgt zu haben.
Er wurde zu 10 Jahren Haft verurteilt. In erster Instanz
war der Offizier noch freigesprochen worden.
Oberst Budanow ist der erste Offizier der russischen Streitkräfte,
der seit Ausbruch des Tschetschenien-Konflikts 1999
wegen Verbrechen an der Zivilbevölkerung
zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde.
amnesty international forderte die Bestrafung des Obristen.
amnesty international setzt sich dafür ein,
daß die russische Regierung
endlich ihrer Verpflichtung nachkommt,
Menschenrechtsverletzer vor Gericht zu stellen
und Opfer auf wirksame Weise zu entschädigen.
Folterungen und Tötungen in Tschetschenien
Die 18 Jahre alte Cheda (Elsa) Kungajewa wurde am 26. März 2000
von russischen Soldaten unter dem Kommando von Oberst Jurij Budanow
aus der Wohnung ihrer Familie in der Nähe von Grosny verschleppt.
Der Oberst nahm die junge Frau mit in sein Zelt
- angeblich um sie zu verhören.
Oberst Budanow vergewaltigte die junge Tschetschenin brutal
und erwürgte sie.
Dann befahl der Offizier seinen Untergebenen,
die Leiche zu vergraben.
Anklage gegen Oberst Budanow
Ein Pathologe des Verteidigungsministeriums
stellte nach der Obduktion der Toten fest,
daß Cheda rund eine Stunde vor ihrem Tod
brutal anal und vaginal vergewaltigt worden war.
Diese Erkenntnis wurde von der Staatsanwaltschaft ignoriert.
Sie klagte den Oberst nur des Mordes und des Amtsmissbrauchs an.
Der Prozess gegen den Offizier
Am 30. März 2000 wurde Oberst Budanow verhaftet.
Der Prozeß begann im Februar 2001.
Die Unterstützung der Öffentlichkeit und des Militärs
hatte er dadurch aber nicht eingebüßt.
In der ersten Woche seines Prozesses tauchte sogar
General Wladimir Schamanow im Gerichtssaal auf
und reichte Budanow demonstrativ die Hand.
Diese Haltung läßt erahnen,
welchen ungeheuren Schwierigkeiten
sich die Opfer von Menschenrechtsverletzungen
und ihre Familien gegenübersehen,
wenn sie Gerechtigkeit und Wiedergutmachung einfordern.
Budanow hat eingeräumt, Cheda Kungajewa getötet zu haben,
sagte jedoch aus, in einem Zustand vorübergehender
Unzurechnungsfähigkeit gewesen zu sein.
Während seines Prozesses
wurde der Offizier deshalb mehrmals psychologisch untersucht.
Eine dieser Untersuchungen bestätigte seine Behauptung.
Die Militärrichter schlossen sich dieser Meinung an.
Am 31.Dezember 2002 erkannte das
Nordkaukasische Militätribunal in Rostow am Don
auf zeitweise Unzurechnungsfähigkeit des Angeklagten
und verneinte seine Schuldfähigkeit.
Das Gericht ordnete lediglich eine zweijährige stationäre
psychiatrische Behandlung an.
Sowohl der Militärstaatsanwalt,
als auch die Eltern des Opfers,
die als Nebenkläger an dem Prozess teilgenommen hatten,
legten Berufung gegen dieses Urteil ein.
Der Fall wurde dem Militärsenatskollegium
des Obersten Gerichtshofs übergeben.
Am 28.Februar 2003 hob der Oberste Gerichtshof das Urteil gegen Budanow auf
und kam damit einer Beschwerde der Eltern der getöteten Frau nach.
Das Militärgericht im südrussischen Rostow,
das Budanow im ersten Prozess für unzurechnungsfähig erklärt hatte,
mußte nun mit anderen Richtern erneut über den Fall verhandeln.
Im Juni 2003 ist Oberst Budanow jetzt von diesem Gericht
zu zehn Jahren Haftstrafe verurteilt worden.
Fazit
Die Verurteilung des bisher ranghöchsten Militärs muss der Anfang
zu glaubhaften und wirksamen Schritten sein,
mit denen der Straflosigkeit in Tschetschenien ein Ende gesetzt wird.
Keinesfalls darf die Verurteilung Budanows von russischen Behörden als Alibi dafür genutzt werden,
künftig der Kritik an der Straflosigkeit zu begegnen.
Es ist wichtig, dass auch in anderen Fällen zügig und wirksam ermittelt wird
und substanzielle Verbesserungen erreicht werden.
Nur auf diese Weise wird es möglich sein,
die Kette von Gewalt und Gegengewalt in Tschetschenien zu unterbrechen.
amnesty international wird weiterhin darauf dringen,
- daß sämtliche Vorwürfe über Menschenrechtsverletzungen
in Tschetschenien umfassend und unparteiisch untersucht und die Täter vor Gericht gestellt werden.
- daß alle Angehörigen der russischen Streitkräfte in Tschetschenien,
die Menschenrechte und Prinzipien des humanitären Völkerrechts achten.
- daß sichergestellt wird,
daß die Opfer von Menschenrechtsverletzungen und ihre Familien
eine faire und angemessene Wiedergutmachung erhalten.
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Elsa (Cheda) Kungajewa
Hintergrund informationen zu Rußland
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